Bei unverschuldetem Unfall meist 0 € für SieVor Ort in Stuttgart + 60 kmUnabhängig & zertifiziert
GEZGINCISachverständigenbüro 0172 2954796 Schaden melden
Frontschaden nach einem Unfall, dokumentiert vom Kfz-Gutachter
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Unfallgutachten in Stuttgart, nur in Ihrem Interesse

Nach einem Unfall brauchen Sie eine neutrale Bewertung Ihres Schadens, keine Einschätzung im Auftrag der Gegenseite. Harun Gezginci begutachtet Ihr Fahrzeug unabhängig und kommt dafür zu Ihnen.

Kurz gesagt

Ein Unfallgutachten in Stuttgart erstellt das Sachverständigenbüro Gezginci von Kfz-Sachverständigem Harun Gezginci, mobil im Umkreis von 60 km um das Büro in der Scillawaldstraße 72. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten, weil sie zum Schaden gehören (§ 249 BGB). Termine vereinbaren Sie telefonisch oder per WhatsApp unter 0172 2954796.

Was ein Unfallgutachter für Sie klärt

Ein Unfallgutachten ist die technische Grundlage, auf der Ihr Schaden später reguliert wird. Es beschreibt nachvollziehbar, was am Fahrzeug beschädigt ist, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche Folgekosten entstehen. Als Unfallgutachter in Stuttgart arbeiten wir ausschließlich für Sie als Geschädigten, nicht für Versicherungen.

Im Gutachten stehen unter anderem:

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, aufgeschlüsselt nach Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert), also der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug trotz Reparatur beim Verkauf hat
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt
  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Fotodokumentation der Schäden und Hinweise auf erkennbare Vorschäden

Ein gutes Gutachten ist dabei mehr als eine Kostenaufstellung. Es macht für Dritte nachvollziehbar, welche Reparaturschritte nötig sind und warum. Je vollständiger und begründeter diese Angaben sind, desto weniger Raum bleibt später für Diskussionen über einzelne Positionen.

Freie Gutachterwahl nach einem unverschuldeten Unfall

Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht warten, bis die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt, und Sie sind auch nicht verpflichtet, deren Angebot anzunehmen.

Der Unterschied ist praktisch spürbar: Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Ein freier Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig und neutral, damit nichts übersehen wird, etwa versteckte Schäden an Trägern, Haltern, Sensoren oder Assistenzsystemen hinter einem unauffällig wirkenden Stoßfänger.

Wichtig: Wir erstellen die technische Bewertung. Rechtliche Fragen, etwa zur Haftungsverteilung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beantwortet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Auch nach einem Kaskoschaden oder bei Teilschuld begutachten wir Ihr Fahrzeug. Wer in diesen Fällen die Kosten trägt, besprechen wir vorab mit Ihnen.

Wer die Kosten für das Unfallgutachten trägt

Die Gutachterkosten gehören nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt sie dann zusammen mit Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall.

  • Bagatellgrenze: Als Faustregel gilt ein Schaden bis etwa 750 € als Bagatellschaden. Darunter reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
  • Direktabrechnung: Die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung kann in der Regel direkt erfolgen, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
  • Teilschuld oder Kasko: Hier gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Totalschaden, 130-%-Regel und fiktive Abrechnung

Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ersetzt die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Deshalb müssen beide Werte sauber ermittelt und begründet sein.

Eine Ausnahme ist die sogenannte 130-%-Regel: Eine Reparatur kann auch dann erstattet werden, wenn sie bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts kostet. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug fachgerecht nach Gutachten repariert und anschließend weiter genutzt wird.

Wer nicht reparieren lässt, kann auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen. Die Mehrwertsteuer wird dabei grundsätzlich nicht erstattet. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie im Zweifel mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das Gutachten liefert dafür die Zahlen.

So läuft die Begutachtung ab

  1. Kontakt: Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp an 0172 2954796, alternativ über das Formular zur Schadenmeldung.
  2. Termin vor Ort: Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Das Auto muss nicht fahrbereit sein.
  3. Besichtigung: Wir prüfen und fotografieren den Schaden und nehmen alle Fahrzeugdaten auf.
  4. Gutachten und Rundum-Service: Auf Wunsch geht das fertige Gutachten direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung, Sie müssen sich um keinen Papierkram kümmern. Eine Ausfertigung erhalten Sie selbstverständlich auch.

Halten Sie, wenn möglich, Fahrzeugschein, Daten des Unfallgegners und eigene Fotos bereit. Was direkt nach dem Unfall wichtig ist, steht in unserer Checkliste: Unfall, was tun?

Für alle Fahrzeuge im Raum Stuttgart

Wir begutachten Pkw, Transporter, Motorräder und Wohnmobile. Unser Einsatzgebiet umfasst Stuttgart und alle Orte im Umkreis von 60 km Luftlinie, zum Beispiel Ludwigsburg, Esslingen und Böblingen.

Kürzt die Versicherung später Ihre Forderung, erstellen wir auf Wunsch eine technische Stellungnahme zum Prüfbericht. Unser Motto gilt dabei vom ersten Anruf an: fair, schnell, unabhängig.

Stand: Oktober 2026 · Harun Gezginci, Kfz-Sachverständiger, Sachverständigenbüro Gezginci Stuttgart

?Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich nach einem Unfall selbst einen Gutachter beauftragen?

Ja, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Muss ich mich selbst um die Versicherung kümmern?

Nein. Auf Wunsch geben wir das Gutachten direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter, der den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung übernimmt. Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Anwaltskosten.

Was kostet ein Unfallgutachten in Stuttgart?

Nach einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten, weil sie Teil des Schadens sind. Bei Bagatellschäden unter etwa 750 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.

Muss mein Auto für die Begutachtung fahrbereit sein?

Nein. Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es steht, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Hilft der Gutachter auch bei der Regulierung?

Wir erstellen das technische Gutachten und beantworten Fragen dazu. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche übernimmt bei Bedarf ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Welche Fahrzeuge begutachten Sie?

Pkw, Transporter, Motorräder und Wohnmobile, unabhängig von Marke und Alter.

Unfall gehabt? Wir sind für Sie da.

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