Ein Unfallgutachten in Stuttgart erstellt das Sachverständigenbüro Gezginci von Kfz-Sachverständigem Harun Gezginci, mobil im Umkreis von 60 km um das Büro in der Scillawaldstraße 72. Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten, weil sie zum Schaden gehören (§ 249 BGB). Termine vereinbaren Sie telefonisch oder per WhatsApp unter 0172 2954796.
Was ein Unfallgutachter für Sie klärt
Ein Unfallgutachten ist die technische Grundlage, auf der Ihr Schaden später reguliert wird. Es beschreibt nachvollziehbar, was am Fahrzeug beschädigt ist, was die fachgerechte Reparatur kostet und welche Folgekosten entstehen. Als Unfallgutachter in Stuttgart arbeiten wir ausschließlich für Sie als Geschädigten, nicht für Versicherungen.
Im Gutachten stehen unter anderem:
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, aufgeschlüsselt nach Ersatzteilen, Arbeitszeit und Lackierung
- Wertminderung (merkantiler Minderwert), also der Wertverlust, den ein Unfallfahrzeug trotz Reparatur beim Verkauf hat
- Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt
- Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Fotodokumentation der Schäden und Hinweise auf erkennbare Vorschäden
Ein gutes Gutachten ist dabei mehr als eine Kostenaufstellung. Es macht für Dritte nachvollziehbar, welche Reparaturschritte nötig sind und warum. Je vollständiger und begründeter diese Angaben sind, desto weniger Raum bleibt später für Diskussionen über einzelne Positionen.
Freie Gutachterwahl nach einem unverschuldeten Unfall
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht warten, bis die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter schickt, und Sie sind auch nicht verpflichtet, deren Angebot anzunehmen.
Der Unterschied ist praktisch spürbar: Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter arbeitet in deren Auftrag. Ein freier Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden vollständig und neutral, damit nichts übersehen wird, etwa versteckte Schäden an Trägern, Haltern, Sensoren oder Assistenzsystemen hinter einem unauffällig wirkenden Stoßfänger.
Wichtig: Wir erstellen die technische Bewertung. Rechtliche Fragen, etwa zur Haftungsverteilung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beantwortet ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Auch nach einem Kaskoschaden oder bei Teilschuld begutachten wir Ihr Fahrzeug. Wer in diesen Fällen die Kosten trägt, besprechen wir vorab mit Ihnen.
Wer die Kosten für das Unfallgutachten trägt
Die Gutachterkosten gehören nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt sie dann zusammen mit Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall.
- Bagatellgrenze: Als Faustregel gilt ein Schaden bis etwa 750 € als Bagatellschaden. Darunter reicht oft ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.
- Direktabrechnung: Die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung kann in der Regel direkt erfolgen, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.
- Teilschuld oder Kasko: Hier gelten andere Regeln. Mehr dazu im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Totalschaden, 130-%-Regel und fiktive Abrechnung
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden. Dann ersetzt die Versicherung grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Deshalb müssen beide Werte sauber ermittelt und begründet sein.
Eine Ausnahme ist die sogenannte 130-%-Regel: Eine Reparatur kann auch dann erstattet werden, wenn sie bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts kostet. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Fahrzeug fachgerecht nach Gutachten repariert und anschließend weiter genutzt wird.
Wer nicht reparieren lässt, kann auf Gutachtenbasis fiktiv abrechnen. Die Mehrwertsteuer wird dabei grundsätzlich nicht erstattet. Welche Variante für Sie sinnvoll ist, besprechen Sie im Zweifel mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das Gutachten liefert dafür die Zahlen.
So läuft die Begutachtung ab
- Kontakt: Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp an 0172 2954796, alternativ über das Formular zur Schadenmeldung.
- Termin vor Ort: Wir kommen dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt. Das Auto muss nicht fahrbereit sein.
- Besichtigung: Wir prüfen und fotografieren den Schaden und nehmen alle Fahrzeugdaten auf.
- Gutachten und Rundum-Service: Auf Wunsch geht das fertige Gutachten direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der Anwalt übernimmt den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung, Sie müssen sich um keinen Papierkram kümmern. Eine Ausfertigung erhalten Sie selbstverständlich auch.
Halten Sie, wenn möglich, Fahrzeugschein, Daten des Unfallgegners und eigene Fotos bereit. Was direkt nach dem Unfall wichtig ist, steht in unserer Checkliste: Unfall, was tun?
Für alle Fahrzeuge im Raum Stuttgart
Wir begutachten Pkw, Transporter, Motorräder und Wohnmobile. Unser Einsatzgebiet umfasst Stuttgart und alle Orte im Umkreis von 60 km Luftlinie, zum Beispiel Ludwigsburg, Esslingen und Böblingen.
Kürzt die Versicherung später Ihre Forderung, erstellen wir auf Wunsch eine technische Stellungnahme zum Prüfbericht. Unser Motto gilt dabei vom ersten Anruf an: fair, schnell, unabhängig.
Stand: Oktober 2026 · Harun Gezginci, Kfz-Sachverständiger, Sachverständigenbüro Gezginci Stuttgart

