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Gegengutachten in Stuttgart, wenn die Versicherung kürzt

Ihr Gutachten liegt vor, doch die Versicherung zahlt weniger als berechnet und verweist auf einen Prüfbericht. Eine technische Stellungnahme zeigt, ob die Kürzungen fachlich haltbar sind.

Kurz gesagt

Ein Gegengutachten oder eine technische Stellungnahme in Stuttgart erstellt das Sachverständigenbüro Gezginci, wenn eine Versicherung Ihr Gutachten kürzt. Kfz-Sachverständiger Harun Gezginci prüft den Prüfbericht Position für Position aus technischer Sicht, unabhängig und ausschließlich in Ihrem Auftrag. Ob die Kosten erstattet werden, hängt vom Einzelfall ab, den Preis nennen wir vor Auftragserteilung.

Typische Kürzungen durch die Versicherung

Nach einem Unfall lassen viele Versicherer das eingereichte Gutachten durch einen Prüfdienstleister nachrechnen. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, in dem einzelne Positionen gekürzt oder gestrichen werden. Häufig betroffen sind:

  • Stundenverrechnungssätze: Verweis auf eine günstigere Werkstatt
  • Ersatzteilpreise: Streichung von Aufschlägen auf die unverbindliche Preisempfehlung (UPE)
  • Verbringungskosten: Transport zur Lackiererei wird nicht anerkannt
  • Restwert: höhere Angebote aus Internet-Restwertbörsen
  • Wertminderung: geringerer Betrag oder vollständige Ablehnung
  • Reparaturumfang: Instandsetzung statt Austausch, Wegfall einzelner Arbeitsschritte

Solche Kürzungen sind nicht automatisch falsch. Sie beruhen aber oft auf pauschalen Annahmen statt auf dem konkreten Fahrzeug und dem konkreten Schaden.

Prüfbericht prüfen: was die technische Stellungnahme leistet

Ein Prüfbericht ist kein neues Gutachten. Er wird meist anhand der Unterlagen erstellt, ohne dass jemand das Fahrzeug gesehen hat. Genau hier setzt die technische Stellungnahme an: Wir vergleichen jede gekürzte Position mit dem tatsächlichen Schadenbild, den Herstellervorgaben und dem notwendigen Reparaturweg.

Die Stellungnahme beantwortet zum Beispiel:

  • Ist die genannte Alternativwerkstatt technisch gleichwertig und für Ihr Fahrzeug geeignet?
  • Lässt sich ein Bauteil wirklich instand setzen, oder ist ein Austausch technisch notwendig?
  • Sind die angesetzten Arbeitszeiten realistisch?
  • Passt ein Restwertangebot aus einer Börse zum tatsächlichen Fahrzeugzustand?

Das Ergebnis ist eine sachliche, nachvollziehbare Begründung, die Sie an die Versicherung oder an Ihren Anwalt weitergeben können.

Gegengutachten oder Stellungnahme?

Hat die Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt und weicht dessen Ergebnis deutlich vom tatsächlichen Schaden ab, kann ein vollständiges Gegengutachten sinnvoll sein. Dann begutachten wir das Fahrzeug selbst und erstellen eine eigene Bewertung. Liegt dagegen bereits ein Gutachten vor und geht es nur um einzelne Kürzungen, genügt meist eine technische Stellungnahme zum Prüfbericht.

Wurde Ihr ursprüngliches Gutachten von uns erstellt, nehmen wir zu den Kürzungen direkt Stellung. Stammt es von einem anderen Sachverständigen, prüfen wir den Fall ebenfalls und sagen Ihnen offen, wie wir die Positionen technisch sehen.

Technische Beratung und Reparaturbestätigung

Nicht jede Frage braucht ein schriftliches Gutachten. Im Rahmen einer technischen Beratung erklären wir Ihnen zum Beispiel:

  • was die einzelnen Positionen in einem Gutachten oder Prüfbericht bedeuten
  • ob ein vorgeschlagener Reparaturweg technisch sinnvoll ist
  • welche Folgen ein Schaden an Assistenzsystemen oder Sensoren haben kann
  • ob nach der Reparatur eine Reparaturbestätigung sinnvoll ist

Eine Reparaturbestätigung dokumentiert nach Besichtigung, dass das Fahrzeug entsprechend dem Gutachten instand gesetzt wurde. Das kann zum Beispiel für die 130-%-Regel, für den Nachweis der Ausfalldauer beim Nutzungsausfall oder vor einem späteren Verkauf von Bedeutung sein.

Wo unsere Arbeit endet

Wir liefern die technische Grundlage. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung ist eine Rechtsdienstleistung, die wir nicht erbringen. Bei hartnäckigen Kürzungen empfehlen wir deshalb einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Unsere Stellungnahme kann ihm die fachliche Argumentation liefern, die er für seine rechtliche Bewertung braucht.

Wir sagen Ihnen auch offen, wenn eine Kürzung aus technischer Sicht nachvollziehbar ist. Eine Stellungnahme, die jede Position pauschal verteidigt, hilft niemandem. Sie erhalten eine ehrliche fachliche Einschätzung, auf deren Grundlage Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt entscheiden können, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt.

So reichen Sie den Fall ein

  1. Schicken Sie uns Gutachten, Prüfbericht und das Schreiben der Versicherung per WhatsApp an 0172 2954796 oder über das Formular.
  2. Wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen, ob eine Stellungnahme oder ein Gegengutachten sinnvoll ist und was es kostet.
  3. Falls nötig, besichtigen wir das Fahrzeug im Umkreis von 60 km um Stuttgart.
  4. Sie erhalten die schriftliche Stellungnahme zur Weitergabe.

Grundlagen zur Kostenfrage finden Sie im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Stand: Oktober 2026 · Harun Gezginci, Kfz-Sachverständiger, Sachverständigenbüro Gezginci Stuttgart

?Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist ein Prüfbericht?

Ein Prüfbericht ist eine Nachberechnung Ihres Gutachtens im Auftrag der Versicherung, meist ohne Besichtigung des Fahrzeugs. Er ist kein eigenständiges Gutachten.

Muss ich Kürzungen der Versicherung einfach akzeptieren?

Nicht ohne Prüfung. Wir bewerten die Kürzungen technisch; ob und wie Sie dagegen vorgehen, besprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Nehmen Sie auch zu Gutachten anderer Sachverständiger Stellung?

Ja, wir prüfen auch Fälle, in denen das ursprüngliche Gutachten von einem anderen Sachverständigen stammt.

Was kostet eine technische Stellungnahme?

Das hängt vom Umfang ab. Nach Sichtung der Unterlagen nennen wir Ihnen den Preis, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Bieten Sie auch eine Reparaturbestätigung an?

Ja. Wir bestätigen nach Besichtigung, dass das Fahrzeug entsprechend dem Gutachten repariert wurde.

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