Beweissicherung nach Parkschaden oder Fahrerflucht in Stuttgart bietet das Sachverständigenbüro Gezginci: Kfz-Sachverständiger Harun Gezginci dokumentiert Schaden und Spuren unabhängig und kommt dafür im Umkreis von 60 km zu Ihnen. Wird der Verursacher ermittelt, trägt in der Regel dessen Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Bleibt er unbekannt, nennen wir Ihnen den Preis vorab.
Wann eine Beweissicherung sinnvoll ist
Beweissicherung bedeutet: Der Zustand des Fahrzeugs und die Spuren am Schaden werden von einem unabhängigen Sachverständigen festgehalten, bevor sie durch Reparatur, Witterung oder Weiterfahrt verloren gehen. Das ist besonders wichtig, wenn es keinen Unfallgegner vor Ort gibt oder die Schuldfrage unklar ist.
- Parkschaden: Ihr Auto wurde auf einem Parkplatz, im Parkhaus oder am Straßenrand beschädigt.
- Fahrerflucht: Der Verursacher ist weggefahren, ohne sich zu melden.
- Unklare Schuld: Beide Seiten schildern den Unfallhergang unterschiedlich.
- Streit über Vorschäden: Die Gegenseite behauptet, ein Schaden sei schon vorher vorhanden gewesen.
Was wir bei der Beweissicherung am Fahrzeug dokumentieren
Aus technischer Sicht verrät ein Schaden viel über seine Entstehung. Wir halten unter anderem fest:
- Höhe, Lage und Richtung von Kratzern, Dellen und Abschürfungen
- Fremdlack und Materialanhaftungen, die auf das andere Fahrzeug hinweisen können
- Verformungen, die Rückschlüsse auf Anstoßrichtung und Intensität erlauben
- Schäden an Stoßfänger, Sensoren, Leuchten und darunterliegenden Bauteilen
- Fotos mit Maßstab, als Übersicht und im Detail
Diese Dokumentation kann später helfen, ein gegnerisches Fahrzeug zuzuordnen oder einen behaupteten Unfallhergang technisch zu prüfen. Eine Garantie, dass der Verursacher gefunden wird, gibt es nicht. Die Spuren sind aber gesichert und bleiben nachvollziehbar.
Fahrerflucht: was Sie selbst sofort tun sollten
- Machen Sie Fotos vom Schaden und von der Umgebung, bevor Sie das Auto bewegen.
- Suchen Sie nach Zeugen und notieren Sie Namen und Telefonnummern.
- Achten Sie auf Kameras, etwa an Parkhäusern oder Geschäften, und weisen Sie die Polizei darauf hin.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat.
- Lassen Sie den Schaden vor einer Reparatur begutachten.
Ein Zettel unter dem Scheibenwischer reicht für den Verursacher übrigens grundsätzlich nicht aus. Wenn Sie einen solchen Zettel finden, bewahren Sie ihn trotzdem auf und geben Sie ihn bei der Polizei an.
Unklare Schuldfrage: Schadenbilder technisch vergleichen
Wenn beide Beteiligten den Hergang unterschiedlich schildern, kann ein Vergleich der Schadenbilder helfen. Passen Höhe und Form der Schäden an beiden Fahrzeugen zusammen? Spricht die Verformung eher für einen Auffahrunfall oder für einen Spurwechsel? Wir beantworten solche Fragen aus technischer Sicht. Die rechtliche Bewertung der Schuldfrage ist dagegen Sache von Versicherung, Anwalt und gegebenenfalls Gericht.
Hilfreich ist es, wenn auch das Fahrzeug des Unfallgegners besichtigt oder zumindest fotografiert werden kann. Dann lassen sich Kontaktspuren, Höhen und Formen direkt gegenüberstellen. Ist das nicht möglich, arbeiten wir mit den Fotos, die Sie oder die Polizei an der Unfallstelle gemacht haben.
Wer bezahlt die Beweissicherung?
Das hängt davon ab, ob der Verursacher bekannt wird:
- Verursacher ermittelt: Dann gehören die Gutachterkosten in der Regel zum Schaden, den seine Haftpflichtversicherung ersetzt.
- Verursacher unbekannt: Häufig kommt dann nur die eigene Vollkasko in Frage, je nach Vertrag mit Selbstbeteiligung. Die Gutachterkosten tragen Sie in diesem Fall in der Regel selbst, den Preis nennen wir vorab.
- Unklare Schuld: Bei einer Haftungsteilung werden auch die Gutachterkosten in der Regel nur anteilig erstattet.
Welche Ansprüche Sie konkret haben, beurteilt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ausführlich erklärt im Ratgeber Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Parkhaus, Straßenrand, Firmenparkplatz: wir kommen hin
Parkschäden passieren dort, wo viele Autos auf engem Raum stehen: in Parkhäusern der Innenstadt, auf Supermarktparkplätzen oder am Straßenrand in Wohngebieten. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt, im gesamten Raum Stuttgart bis 60 km Luftlinie. Das Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein.
Melden Sie sich telefonisch oder per WhatsApp unter 0172 2954796 oder nutzen Sie das Schadenformular. Fällt der Schaden klein aus, kann auch ein Kurzgutachten genügen.
Stand: Oktober 2026 · Harun Gezginci, Kfz-Sachverständiger, Sachverständigenbüro Gezginci Stuttgart

