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Warndreieck auf nasser Straße nach einem Unfall
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Unfall: was tun? Die Checkliste Schritt für Schritt

Nach einem Unfall ist man aufgeregt, und genau dann zählen die richtigen Handgriffe. Diese Checkliste führt Sie von der Unfallstelle bis zum Gutachten.

Kurz gesagt

Nach einem Unfall gilt: zuerst die Unfallstelle sichern und Verletzten helfen, dann bei Bedarf die Polizei rufen, Daten und Fotos sichern und keine Erklärungen zur Schuld abgeben. Danach dürfen Sie nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Gutachter wie das Sachverständigenbüro Gezginci (0172 2954796) beauftragen. Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Schritt 1: Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten

  1. Warnblinkanlage einschalten.
  2. Warnweste anziehen, bevor Sie aussteigen.
  3. Warndreieck aufstellen: innerorts etwa 50 m, außerorts etwa 100 m hinter der Unfallstelle, auf der Autobahn deutlich weiter.
  4. Auf Autobahnen und Schnellstraßen hinter die Schutzplanke gehen und dort warten.
  5. Verletzte versorgen und unter 112 den Rettungsdienst rufen.

Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht, soweit sie zumutbar ist. Ihre eigene Sicherheit geht trotzdem vor: Kein Foto und kein Gespräch ist es wert, im fließenden Verkehr zu stehen. Ist niemand verletzt und blockieren die Fahrzeuge den Verkehr, fotografieren Sie die Endstellung, bevor Sie die Fahrzeuge an den Rand fahren.

Schritt 2: Polizei rufen, wenn nötig

Die Polizei erreichen Sie unter 110. Rufen Sie sie in jedem Fall, wenn:

  • Menschen verletzt sind
  • der Unfallgegner flüchtet oder keine Daten herausgibt
  • der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht
  • Sie sich über den Hergang nicht einig sind
  • ein ausländisches Fahrzeug beteiligt ist
  • ein hoher Sachschaden entstanden ist

Bei einem kleinen Blechschaden mit eindeutigem Hergang ist die Polizei nicht zwingend erforderlich. Eine polizeiliche Unfallaufnahme kann aber später die Klärung erleichtern, besonders wenn der Unfallgegner seine Darstellung nachträglich ändert.

Schritt 3: Beweise sichern und Daten austauschen

Was Sie in den ersten Minuten dokumentieren, lässt sich später oft nicht mehr rekonstruieren. Fotografieren Sie, sofern das gefahrlos möglich ist:

  • die Unfallstelle als Übersicht aus mehreren Richtungen
  • die Endstellung der Fahrzeuge
  • die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, aus der Nähe und mit Abstand
  • das Kennzeichen des Unfallgegners
  • Brems- und Splitterspuren, Verkehrszeichen und Ampeln

Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Zeugen sind oft schnell weg, und neutrale Aussagen können später entscheidend sein.

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Name und Anschrift von Fahrer und Halter, Kennzeichen, Haftpflichtversicherung und möglichst die Versicherungsnummer aus. Hilfreich ist der Europäische Unfallbericht, den viele Versicherer als Formular anbieten. Füllen Sie ihn sachlich aus.

Wichtig: Geben Sie vor Ort keine Erklärungen zur Schuldfrage ab und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Das ist nicht nötig. Die Bewertung der Schuld ist Sache der Versicherungen und gegebenenfalls eines Gerichts.

Schritt 4: Versicherungen informieren

Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie nicht schuld sind. Die genauen Fristen stehen in Ihren Versicherungsbedingungen. Den Schaden selbst meldet der Geschädigte bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Kennen Sie die Versicherung des Gegners nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter: Dort lässt sich die Versicherung anhand des Kennzeichens ermitteln.

Bei Fragen zu Ihren Ansprüchen, etwa bei unklarer Schuld oder wenn die Versicherung nicht reagiert, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir als Sachverständige liefern die technische Seite, keine Rechtsberatung.

Schritt 5: Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie grundsätzlich einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung warten und dessen Angebot auch nicht annehmen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert:

  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
  • Wertminderung (merkantiler Minderwert)
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem Totalschaden
  • Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen

Die Gutachterkosten gehören in der Regel zum Schaden und werden von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Bei kleinen Schäden unter etwa 750 € reicht oft ein Kostenvoranschlag. Mehr zur Kostenfrage: Wer zahlt den Kfz-Gutachter?

Lassen Sie das Fahrzeug möglichst erst nach der Begutachtung reparieren. Ist es nicht mehr fahrbereit, kommen wir zum Abstellort, im Umkreis von 60 km um Stuttgart. Details zum Ablauf finden Sie beim Unfallgutachten.

Sonderfälle und typische Fehler

  • Fahrerflucht oder Parkschaden: Polizei rufen, Zeugen suchen und den Schaden vor der Reparatur sichern lassen. Mehr dazu unter Beweissicherung.
  • Selbst verursacht: Den eigenen Schaden übernimmt, wenn vorhanden, die Vollkasko. Sprechen Sie vor einer Reparatur mit Ihrer Versicherung.
  • Wildunfall: Polizei oder Jagdpächter informieren und eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Der Schaden läuft in der Regel über die Teilkasko.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden:

  • vom Unfallort wegfahren, bevor die nötigen Feststellungen getroffen sind; das kann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort strafbar sein
  • das Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren lassen
  • dem Gutachter der gegnerischen Versicherung zustimmen, ohne zu wissen, dass Sie grundsätzlich frei wählen dürfen
  • Unterlagen unterschreiben, die Sie nicht verstanden haben

Kurzcheckliste für das Handschuhfach

  1. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck
  2. Verletzte versorgen, Notruf 112, Polizei 110
  3. Fotos machen, Zeugen notieren
  4. Daten austauschen, Unfallbericht ausfüllen
  5. keine Erklärungen zur Schuld abgeben
  6. eigene Versicherung informieren
  7. unabhängigen Gutachter anrufen: 0172 2954796

Sie können den Schaden auch direkt über unser Formular melden.

Stand: Oktober 2026 · Harun Gezginci, Kfz-Sachverständiger, Sachverständigenbüro Gezginci Stuttgart

?Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich bei jedem Unfall die Polizei rufen?

Nicht bei jedem. Bei Verletzten, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol, Streit über den Hergang oder ausländischen Beteiligten sollten Sie die Polizei aber immer rufen.

Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?

Je früher, desto besser, und möglichst vor der Reparatur. Nur so lassen sich alle Schäden vollständig dokumentieren.

Darf ich nach einem Unfall selbst einen Gutachter wählen?

Nach einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich ja. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Was kostet mich der Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel tragen Sie die Kosten nicht selbst, weil die Haftpflichtversicherung des Verursachers sie als Teil des Schadens übernimmt. Bei Bagatellschäden unter etwa 750 € kann ein Kostenvoranschlag genügen.

Soll ich vor Ort meine Schuld schriftlich bestätigen?

Nein, das ist nicht nötig. Die Schuldfrage klären Versicherungen und gegebenenfalls Gerichte; für rechtliche Fragen ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner.

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